SAISON 22/23: Stellungnahme des Elite-Schiedsrichterkomitees als Ergänzung zum Rückblick der 24.Runde
SK Rapid vs. SK Austria Klagenfurt
Minute 28– Check Tor/Handspiel
Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm, unter der Achselhöhle verläuft.
Kriterien ob ein Hand-/Armkontakt als „strafbar“ zu bewerten ist:
A) Ein Vergehen liegt vor, wenn der Kontakt Arm/Hand mit dem Ball absichtlich geschieht (die Hand/der Arm wird zum Ball oder in die Flugbahn des Balls geführt).
B) Der Körper wird unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann.
Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das RISIKO ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird.
Dieses Risiko nahm der Spieler aus Sicht des Schiedsrichters (in der angesprochenen Szene) und der weggestreckte Arm wurde somit im Ermessensspielraum des Schiedsrichters als strafbar beurteilt.
C) Wenn ein Spieler nach der Hand/Arm Berührung, ob absichtlich oder nicht, einen Treffer direkt oder unmittelbar nach der Berührung erzielt, hat dieser keine Gültigkeit.
Punkt C trifft in der oben beschriebenen Szene nicht zu, da das Handspiel des Rapid-Spielers an sich vom Schiedsrichter bereits als strafbar gewertet wurde.