Saison 22/23: VAR-Rückblick – 27.Runde
SK Puntigamer Sturm Graz vs FK Austria Wien
Minute 39 – Check Strafstoß
Bei einem Torschuss der Wiener Austria prallt der Ball gegen den Bereich Schulter/Arm eines Sturm-Spielers. Der Schiedsrichter entscheidet gemäß seiner Wahrnehmung auf absichtliches Handspiel und somit Strafstoß.
Der VAR, der laut Protokoll nur bei einem klaren und offensichtlichen Fehler des Schiedsrichters eingreifen darf, checkt die Situation. In diesem Fall ist es eben nicht eindeutig, dass es sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung handelt, es ist durch die vorhandenen TV-Bilder auch nicht eindeutig zu erkennen, ob der Ball von der Brust oder dem Arm des Sturm-Spielers abprallt. Daher hat der VAR korrekterweise nicht eingegriffen.
WSG Tirol vs TSV Egger Glas Hartberg
Minute 7 – Check Strafstoß
Der Ball wird von einem Angreifer der WSG im Torraum des Gegners scharf halbhoch unmittelbar vor das Tor gespielt. Im Zweikampf versucht der Verteidiger von Hartberg diesen Ball zu blocken, dabei streckt er seinen Arm zur Seite und wird von diesem getroffen. Der Schiedsrichter kann aus seiner Position nicht erkennen, dass es zum Kontakt Arm/Ball gekommen ist und lässt weiterspielen. Der VAR nimmt daraufhin einen Penalty-Check vor und stellt ein strafbares Handspiel des Verteidigers fest. Er empfiehlt dem Schiedsrichter einen On-Field-Review. Dieser entscheidet nach Begutachtung der Bilder zu Recht auf Strafstoß ohne Verwarnung.
SV Guntamatic Ried vs SC Austria Lustenau
Minute 3 – Check Strafstoß
Ein Verteidiger der Rieder versucht den Ball, der vor ihm aufspringt, mit der Brust mitzunehmen. Er verschätzt sich dabei und spielt den Ball mit dem vom Körper weggestreckten Arm. Der Schiedsrichter erkennt von sich aus kein Vergehen und lässt weiterspielen. Der VAR checkt die Situation und empfiehlt dem Referee einen On-Field-Review. Nach Sichtung der Bilder entscheidet der Schiedsrichter richtigerweise auf Strafstoß. Der Spieler trägt das Risiko, bestraft zu werden, wenn er mit seinem Arm die Körperfläche unnatürlich – ohne Rechtfertigung – vergrößert.