Rückblick auf die 2. Runde

Schauplatz Linz:

LASK – SK Rapid: Erklärung zum möglichen Strafstoß in Minute 94

Der Schiedsrichter entscheidet nach einem möglichen Foulspiel eines Rapid-Spielers im Strafraum auf „kein Strafstoß“, da laut seiner Wahrnehmung zuvor der Ball gespielt wurde.

Die Szene wird vom VAR untersucht, er wählt zu diesem Zweck eine der ihm via Splitscreen angebotenen Kameraeinstellungen aus. Anhand dieser Einstellung kann die Wahrnehmung des Schiedsrichters, dass der Ball gespielt wurde, nicht zu 100 % widerlegt werden. Zur Erklärung: Der VAR kann nur eingreifen, wenn eine klare Fehlentscheidung vorliegt.

Die Analyse nach dem Spiel hat ergeben, dass Bilder aus anderen Kameraeinstellungen einen anderen Blickwinkel auf die Szene wiedergeben und auch eine andere Einschätzung zulassen.

Die VAR-Instruktoren halten fest, dass es in dieser Situation auch bei einer Strafstoßentscheidung des Schiedsrichters zu keiner Intervention durch den VAR gekommen wäre und eine solche Entscheidung vertretbar gewesen wäre. Eine weitere Perspektive im Großbild sollte in Zukunft zur Absicherung herangezogen werden.

Schauplatz Südstadt:

FC Flyeralarm Admira – SK Austria Klagenfurt: Onfield Review (Rote Karte wegen groben Foulspiels)

Ein Musterbeispiel einer Roten Karte. Der Feldschiedsrichter hat keine klare Sicht zum Foulspiel und geht von einer rücksichtslosen Attacke aus, weil er das Trefferbild im laufenden Spiel nicht klar wahrnehmen kann. Der VAR erkennt am Bild ein grobes Foulspiel mit einem klaren Tritt gegen den Knöchel des Gegenspielers, dessen Fuß sich auch verbiegt. Aufgrund dieser Tatsache empfiehlt dem Schiedsrichter richtigerweise einen Onfield Review und der Schiedsrichter entscheidet folgerichtig auf eine Rote Karte.

Onfield Review („DOGSO“ – Rote Karte wegen Torchancenverhinderung)
In dieser Szene wird der Angreifer der Admira von hinten gecheckt, der Schiedsrichter entscheidet auf Freistoß und verwarnt den foulenden Spieler Nr. 37 der Klagenfurter. Der VAR checkt diese Situation wegen einer vermeintlichen DOGSO („Denying an obvious goal-scoring opportunity“) Situation und erkennt mit den vorliegenden Bildern, dass der Angreifer klar und offensichtlich freien Weg auf das Tor gehabt hätte und somit eine offensichtliche Torchance mit dem Foulspiel verhindert wurde. Weiters checkte der VAR die APP (Angriffsphase) im Zuge des Checks und bestätigt die Ansicht des Schiedsrichters, dass bei der Balleroberung im Mittelfeld der Ball gespielt wurde und kein Foulspiel vorlag. Aufgrund dieser Bilder empfiehlt er dem Schiedsrichter wiederum einen Onfield Review und dieser ändert nach Ansicht der Bilder in der Referee Review Area (RRA) seine Disziplinarmaßnahme richtigerweise von Gelb auf Rot.

Schauplatz Wien:

FK Austria Wien – WSG Tirol: Onfield Review (Strafstoß in Minute 45)

Der Schiedsrichter erkennt zwar den Kontakt des Balles mit der Hand des Verteidigers der Wiener Austria, beurteilt diese Situation jedoch aufgrund seiner Wahrnehmung als nicht strafbar und lässt das Spiel weiterlaufen. Der VAR beginnt sofort mit der Überprüfung dieser Strafraumsituation, wobei hier in den 90 Sekunden während des Checks keine Unterbrechung des Spieles erfolgte. Nachdem sich der VAR sicher ist, dass er einen Bildbeweis für das strafbare Handspiel des Verteidigers gefunden hat, empfiehlt er dem Protokoll entsprechend dem Schiedsrichter, das Spiel in der neutralen Zone zu unterbrechen und einen Onfield Review vorzunehmen. Dem Schiedsrichter wird in der Referee Review Area der Kontakt Ball/Hand gezeigt und die Armbewegung in die Richtung des Balles eingespielt. Nach Ansicht dieser Bilder entscheidet der Schiedsrichter korrekterweise auf Strafstoß für die WSG und verwarnt den Verteidiger Ivkic.

Die VAR Instruktoren sehen diese Intervention als mustergültig und vorbildlich ab. Im Gegensatz zur Vorwoche wurden die Checks auch bereits schneller abgewickelt und die Richtigkeit war ebenfalls gegeben.

Erklärung zum Nicht-Eingreifen (Foulsituation in Minute 40)

Der Schiedsrichter entscheidet bei einer Situation knapp 30 Meter vor dem gegnerischen Tor auf ein Foulspiel des Angreifers Fischer gegen den WSG Torhüter Oswald. Diese Entscheidung fällt in keine Kategorie für einen möglichen Check des VAR! Es wurde kein Tor erzielt, es handelt sich um keine Strafraumsituation und auch um keine mögliche Rote Karte. Eine Überprüfung hätte gemäß IFAB Protokoll nur stattfinden können, wenn das Spiel weitergelaufen wäre und ein Tor erzielt worden wäre oder eine Penaltysituation stattgefunden hätte.